Nutzungsbedingungen
1. Urheber- und Kennzeichenrecht
prūsai ist bestrebt, in allen Publikationen
die Urheberrechte der verwendeten Texte, Bilder, Fotos und Grafiken,
Tondokumente und Videosequenzen zu beachten, von ihm selbst
erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu
nutzen oder auf lizenzfreie Texte, Bilder, Fotos und Grafiken,
Tondokumente und Videosequenzen zurückzugreifen.
Sollten trotz sorgfältiger Prüfung der unter der prūsai
– Webseite veröffentlichten Texte, Bilder, Fotos
und Grafiken, Tondokumente und Videosequenzen Rechtsansprüche
Dritter berührt sein, bittet prūsai
um entsprechende Mitteilung, damit wir auf die Urheberschaft
hinweisen oder die entsprechenden Texte entfernen können.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, daß prusai sich nicht
in der Lage sieht, Honorare für Veröffentlichungen
zu zahlen.
Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch
Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen
uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen
Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen
Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist
nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch
Rechte Dritter geschützt sind!
Das Copyright für, von prūsai veröffentlichte
Texte, Bilder, Fotos und Grafiken, Tondokumente und Videosequenzen
etc. liegt allein bei prūsai.
2. Vervielfältigung
Vervielfältigungen von der Website (Texte, Bilder, Fotos,
Grafiken, Tondokumente und Videosequenzen) dürfen gemacht,
jedoch nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden.
Es ist untersagt, sinnentstellende Ergänzungen oder Änderungen
einzufügen, so dass ein Missbrauch der Website, insbesondere
im politischen Bereich erfolgt.
Entsprechende Maßnahmen werden juristisch verfolgt.
Bei allen Vervielfältigungen und Übernahmen einzelner
Textpassagen etc. ist als Quelle auf das © prūsai
und das Datum der Veröffentlichung bei prūsai
hinzuweisen. Es ist verboten, das Design der Website für
eigene Websites zu verwenden.
3. Kopieren von Link-Sammlungen
Das Kopieren von Link-Sammlungen, etwa von Internet-Portalen
ist rechtswidrig.
Bei Link-Sammlungen handelt es sich um Datenbanken im Sinne
des Urhebergesetzes. Damit sind sie vor der Vervielfältigung,
Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe ohne Zustimmung
des Urhebers geschützt.
Nach Ansicht des Landgerichts Köln liegen einer Link-Sammlung
wesentliche Investitionen zu Grunde (28 O 527 /98). Deshalb
kostet eine unerlaubte Kopie nicht nur Geld, sondern kann auch
zu einer einstweiligen Verfügung führen.
Weiterhin sind Internet-Seiten urheberrechtlich geschützt.
Von vielen Gerichten wird anerkannt, dass die Programmierung,
die einer Internetseite zugrunde liegt, als Computer-Programm
geschützt ist.